zum 2. April kommt es bekanntlich zu einer Änderung der Corona-Verordnung der Landesregierung. Die hat auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Ab kommendem Montag gelten für uns daher folgende Regelungen:
1. Die Maskenpflicht entfällt. Das freiwillige Tragen der Maske ist allerdings möglich (und gewünscht).
2. Die Kohortenbildung auf Grund einer Corona-Infektion in der Klasse entfällt. Es folgt keine fünftägige Separierung der Klasse mehr.
3. Sport-, Schwimm- und Musikunterricht findet ohne Einschränkung statt, auch alle AGs und die Hausaufgabenbetreuung können wieder besucht werden.
4. Die Testung erfolgt bis zu den Osterferien weiterhin zweimal pro Woche.
5. Die Lüftungsregelung und die allgemeinen Hygiene-Regeln gelten weiterhin.
6. Bei schulischen Veranstaltungen gilt die 3 G-Regel.
Ich hoffe, dass wir trotz der Lockerungen den Regelbetrieb in Präsenz weiter aufrecht halten können.
Ich wünsche ein erholsames Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Werner